Leerstand in der Nebenkostenabrechnung: Wer trägt welche Kosten?
Eine leerstehende Wohnung verursacht weiterhin Grundsteuer, Versicherungs- und Grundkosten. Diese Beträge dürfen nicht einfach auf die verbleibenden Mieter verteilt werden. Grundsätzlich trägt der Vermieter das Leerstandsrisiko und damit den Kostenanteil der unvermieteten Einheit.
Leerstand gehört in die Abrechnungseinheit
Werden Kosten nach Wohnfläche verteilt, bleibt die Fläche der leerstehenden Wohnung Bestandteil der Gesamtfläche. Der rechnerische Anteil dieser Wohnung fällt dem Vermieter zu. Würdest du die Fläche aus dem Nenner entfernen, stiege der Anteil der vermieteten Wohnungen – und das Vermietungsrisiko würde auf die Mieter verlagert.
Verbrauchskosten und Grundkosten unterscheiden
Bei einem echten Verbrauchszähler verursacht eine leere Wohnung häufig wenig oder keinen Verbrauch. Das bedeutet aber nicht, dass ihr sämtliche Kosten mit null zugeordnet werden dürfen. Wasser- oder Wärmelieferungen enthalten oft verbrauchsunabhängige Grundpreise. Bei erheblichem Leerstand muss verhindert werden, dass diese Fixkosten allein über die Verbräuche der übrigen Mieter verteilt werden.
Für Heizkosten gelten zusätzlich die zwingenden Vorgaben der Heizkostenverordnung. Auch leerstehende Wohnungen nehmen am Grundkostenanteil teil, während der Verbrauchsanteil anhand der Messwerte verteilt wird.
Personenschlüssel während des Leerstands
Ein Personenschlüssel mit „null Personen“ kann dazu führen, dass der Leerstand überhaupt keinen Anteil erhält. Bei Kosten mit erheblichen Fixbestandteilen ist das problematisch. Prüfe deshalb, was der Mietvertrag vorsieht und ob der vereinbarte Maßstab im konkreten Leerstandsfall zu einer unzumutbaren Verschiebung führt. Ohne abweichende Vereinbarung ist bei Wohnraum grundsätzlich die Wohnfläche der gesetzliche Ausgangspunkt.
Leerstand zwischen zwei Mietern dokumentieren
Halte Rückgabe, Beginn des Leerstands und Übergabe an den neuen Mieter fest. Erfasse Zählerstände an beiden Terminen. So kannst du Verbrauch, Mietzeiten und Vermieterzeitraum klar voneinander trennen. Während des Leerstands geleistete Abschläge an Versorger sind nicht automatisch der spätere Kostenanteil; maßgeblich bleibt die Jahresabrechnung und der vereinbarte Verteilerschlüssel.
Typische Fehler vermeiden
- Leerstandsfläche aus der Gesamtfläche herausrechnen
- Grundpreise vollständig nach Verbrauch der bewohnten Wohnungen verteilen
- Leerstandszeit dem Vor- oder Nachmieter zurechnen
- Heizkosten ohne Messwerte und ohne Ersatzmaßstab schätzen
- Vermieteranteil in der Abrechnung nicht transparent darstellen
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Leerstand ist grundsätzlich Vermietersache: Die unvermietete Fläche bleibt bei flächenabhängigen Kosten in der Gesamtfläche enthalten, und ihr Anteil darf nicht auf die übrigen Mieter verschoben werden. Verbrauch, Grundkosten und Leerstandszeit sollten deshalb getrennt dokumentiert werden.
Häufige Fragen
Darf ich die Nebenkosten leerstehender Wohnungen auf andere Mieter verteilen?
Grundsätzlich nein. Der Vermieter trägt das Leerstandsrisiko. Bei einer Verteilung nach Wohnfläche bleibt die leerstehende Fläche in der Gesamtfläche enthalten; ihr Anteil verbleibt beim Vermieter.
Muss eine leerstehende Wohnung Heizkosten tragen?
Ja, regelmäßig zumindest einen Anteil an den verbrauchsunabhängigen Grundkosten. Der Verbrauchsanteil richtet sich nach den erfassten Werten und den Vorgaben der Heizkostenverordnung.
Zählt Leerstand beim Personenschlüssel mit null Personen?
Eine schematische Null kann bei Kosten mit Grundanteilen zu einer unzulässigen Verlagerung führen. Maßgeblich sind Vertrag, Kostenstruktur und die gesetzlichen Grenzen; bei Zweifeln sollte der Maßstab rechtlich geprüft werden.
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