Nebenkostenabrechnung 2025

Anna Beispiel (EG)

Lindenstraße 12, 12345 Musterstadt · 60 m² · 2 Personen
Abrechnungszeitraum: 01.01.2025 – 31.12.2025
Alex Beispiel (fiktive Beispieldaten) · Beispielweg 7, 12345 Musterstadt
Nachzahlung
132,00 €
Tippen Sie auf eine Position, um den Rechenweg zu sehen.
KostenartIhr Anteil
Betriebskosten
Grundsteuer 288,00 €
Gesamtkosten des Hauses720,00 €
UmlageschlüsselWohnfläche: 60 m² von 150 m²
720,00 € × (60 / 150 m²) = 288,00 €

Diese Kosten werden nach Wohnfläche verteilt. Ihr Anteil richtet sich danach, wie groß Ihre Wohnung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses ist.

Gebäudeversicherung 384,00 €
Gesamtkosten des Hauses960,00 €
UmlageschlüsselWohnfläche: 60 m² von 150 m²
960,00 € × (60 / 150 m²) = 384,00 €

Diese Kosten werden nach Wohnfläche verteilt. Ihr Anteil richtet sich danach, wie groß Ihre Wohnung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses ist.

Allgemeinstrom 96,00 €
Gesamtkosten des Hauses240,00 €
UmlageschlüsselWohnfläche: 60 m² von 150 m²
240,00 € × (60 / 150 m²) = 96,00 €

Diese Kosten werden nach Wohnfläche verteilt. Ihr Anteil richtet sich danach, wie groß Ihre Wohnung im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche des Hauses ist.

Müllabfuhr 144,00 €
Gesamtkosten des Hauses360,00 €
Umlageschlüssel2 von 5 Personen
360,00 € × (2 / 5 Pers.) = 144,00 €

Diese Kosten werden nach der Personenanzahl verteilt. Maßgeblich ist die Zahl der Personen in Ihrer Einheit im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bewohner.

Treppenhausreinigung 300,00 €
Gesamtkosten des Hauses600,00 €
Umlageschlüssel1 von 2 Einheiten (gleichmäßig)
600,00 € ÷ 2 Einheiten = 300,00 €

Diese Kosten werden gleichmäßig auf alle Einheiten verteilt. Jede Einheit trägt denselben Anteil; kleine Cent-Abweichungen werden über eine Rundungskorrektur ausgeglichen.

Kostenanteil gesamt1.212,00 €
davon Betriebskosten1.212,00 €
davon Heizkosten0,00 €
Vorauszahlung Betriebskosten– 1.080,00 €
Vorauszahlung Heizkosten– 0,00 €
Nachzahlung132,00 €

Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieser Abrechnung.

Einwendungen gegen diese Abrechnung können gemäß § 556 Abs. 3 BGB bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang dieser Abrechnung mitgeteilt werden.